Was du von Unternehmen verlangen kannst.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt dir klare Rechte gegenüber jedem Unternehmen, das Daten über dich speichert. Hier sind die vier wichtigsten – und wie du sie nutzt.
Auskunft: Welche Daten gibt es über dich?
Du kannst von jedem Unternehmen erfahren, ob es Daten über dich verarbeitet, welche das sind, wofür sie genutzt werden, woher sie stammen und an wen sie gegangen sind. Die erste Kopie deiner Daten ist kostenlos.
Das Auskunftsrecht ist oft der erste Schritt: Erst wenn du weißt, was gespeichert ist, kannst du Fehler korrigieren oder Löschung verlangen.
Frist: spätestens ein Monat ab Eingang deiner Anfrage, in Ausnahmefällen bis zu drei Monate.
Berichtigung: Falsche Daten korrigieren lassen
Sind Daten über dich falsch oder unvollständig, kannst du verlangen, dass sie unverzüglich korrigiert werden. Typische Beispiele: eine alte Anschrift, eine bezahlte Forderung ohne Erledigungsvermerk oder ein Eintrag, der gar nicht zu dir gehört.
Während das Unternehmen prüft, kannst du verlangen, dass es die bestrittenen Daten nur eingeschränkt nutzt (Art. 18 DSGVO). Nach der Berichtigung muss es grundsätzlich alle informieren, denen es die falschen Daten weitergegeben hat.
Löschung: Daten entfernen lassen
Du kannst verlangen, dass deine Daten gelöscht werden, wenn es dafür einen Grund gibt, vor allem wenn
- das Unternehmen die Daten für den ursprünglichen Zweck nicht mehr braucht,
- du eine Einwilligung widerrufst und es keine andere Rechtsgrundlage gibt,
- du wirksam widersprochen hast oder
- die Daten unrechtmäßig verarbeitet werden.
Es gibt Ausnahmen. Unternehmen müssen manche Daten aufbewahren, etwa Rechnungen aus steuerlichen Gründen. Für Auskunfteien wie die SCHUFA gelten festgelegte Speicher- und Prüffristen: Richtige Einträge werden in der Regel erst nach deren Ablauf gelöscht.
Vorsicht bei Versprechen
Seriöse Hilfe verspricht nicht, richtige SCHUFA-Einträge zu entfernen oder deinen Score zu verbessern. Wir helfen dir bei falschen oder unzulässig gespeicherten Daten.
Widerspruch: Schluss mit Werbung
Nutzt ein Unternehmen deine Daten für Werbung, kannst du jederzeit widersprechen – ohne Begründung. Danach darf es deine Daten nicht mehr für Werbung verwenden. Das gilt für Werbebriefe genauso wie für E-Mails oder Anrufe.
Hast du früher in Werbung eingewilligt, kannst du diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.
Du hast weitere Möglichkeiten.
Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde
Jede und jeder kann sich kostenlos bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren (Art. 77 DSGVO) – etwa bei der Behörde deines Bundeslandes oder der, die für das Unternehmen zuständig ist.
Wenn keine Antwort kommtSchadensersatz
Ist dir durch einen Datenschutzverstoß ein Schaden entstanden, kann Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO infrage kommen. Ein Verstoß allein genügt nicht.
Vorfall einordnenAnwaltliche Unterstützung
Ein Anwalt kann dein Recht gegenüber dem Unternehmen durchsetzen und prüfen, ob dir weitere Ansprüche zustehen. Die Kosten erfährst du vor dem Auftrag.
Anliegen prüfenDu weißt nicht genau, was du brauchst?
Beantworte ein paar kurze Fragen zu deinem Anliegen. Du bekommst den passenden nächsten Schritt – eine Vorlage, eine Erklärung oder den Weg zur anwaltlichen Prüfung.