Kostenlose Vorlage · Art. 16 DSGVO

Vorlage: Berichtigung falscher Daten

Falsche Anschrift, erledigte Forderung, ein Vertrag, den du nie hattest: Du kannst verlangen, dass unrichtige Daten korrigiert werden.

Wann du sie brauchst

  • Deine Datenkopie enthält eine falsche oder veraltete Angabe.
  • Eine bezahlte Forderung ist nicht als erledigt vermerkt.
  • Ein Eintrag gehört gar nicht zu dir, etwa wegen einer Verwechslung.

Antrag auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

Pflichtfelder sind mit markiert. Das Schreiben rechts aktualisiert sich beim Tippen.

Die Anschrift findest du meist in der Datenschutzerklärung des Unternehmens.
Optional.
Optional. Nur nötig, wenn du die Antwort per E-Mail möchtest.

Deine Angaben bleiben in deinem Browser. Wir speichern und übertragen nichts davon.

Tipps zum Versand

  • Beschreibe genau, welcher Eintrag falsch ist und was richtig wäre.
  • Lege Nachweise bei, etwa eine Bestätigung über die Zahlung.
  • Stammt ein falscher SCHUFA-Eintrag von einem anderen Unternehmen, kann es sinnvoll sein, auch dieses anzuschreiben.

Häufige Fragen

Wie schnell muss berichtigt werden?

Unverzüglich. Auch hier gilt: Das Unternehmen muss dir spätestens nach einem Monat antworten.

Was passiert mit den Daten während der Prüfung?

Bestreitest du die Richtigkeit, kannst du verlangen, dass die Nutzung der Daten während der Prüfung eingeschränkt wird. Die Vorlage enthält diese Option.

Muss das Unternehmen andere informieren?

Ja, grundsätzlich muss es die Berichtigung allen Empfängern mitteilen, denen es die Daten weitergegeben hat.

Weitere Vorlagen

Auskunft, Erinnerung, Berichtigung, Löschung und Werbewiderspruch – alle kostenlos und direkt im Browser.