Fehlen Angaben in deiner SCHUFA-Auskunft?
Du hast deine Datenkopie erhalten, aber manches bleibt unklar: Woher stammt ein Eintrag? Wer hat deinen Score bekommen? Prüfe, ob die Auskunft vollständig ist, und fordere fehlende Angaben gezielt nach.
Häufige Lücken
- Unklare Herkunft einzelner Einträge
- Keine oder nur allgemeine Empfänger
- Scores ohne verständliche Erklärung
- Keine Angaben zur Speicherdauer
Dein Ergebnis
Hake links ab, was deine Auskunft enthält, und klicke auf „Auskunft prüfen“. Du bekommst eine Liste der fehlenden Angaben und einen Text, mit dem du sie nachfordern kannst.
Was eine SCHUFA-Auskunft enthalten sollte
Die SCHUFA beschreibt ihre Datenkopie als Übersicht über alle zu dir gespeicherten Daten, deren Herkunft und die Empfänger der letzten zwölf Monate. Hinzu kommen die in diesem Zeitraum übermittelten Scores. Rechtlich gibt Art. 15 DSGVO den Rahmen vor:
- Deine Daten selbst – Personendaten, Verträge, Konten, gegebenenfalls Zahlungsstörungen.
- Herkunft – welches Unternehmen welche Angabe gemeldet hat.
- Empfänger – wer Auskünfte über dich erhalten hat.
- Scores und Logik – welche Werte übermittelt wurden und verständliche Informationen dazu, wie sie zustande kommen.
- Speicherdauer – wie lange Einträge gespeichert werden oder nach welchen Kriterien.
So forderst du fehlende Angaben nach
- Konkret benennen: Nenne jeden fehlenden Punkt einzeln. Der Check oben formuliert das für dich.
- Bezug herstellen: Verweise auf deine ursprüngliche Anfrage und das Datum der Antwort.
- Kurze Frist setzen: 10 bis 14 Tage sind üblich.
- Dokumentieren: Bewahre Anfrage, Antwort und Nachforderung zusammen auf.
Für das komplette Schreiben kannst du unsere Vorlage „Erinnerung“ mit der Option „unvollständige Auskunft“ nutzen.
Was die SCHUFA nicht offenlegen muss
Das Auskunftsrecht hat Grenzen. Rechte anderer Personen dürfen nicht beeinträchtigt werden, und die genaue Berechnungsformel eines Scores kann als Geschäftsgeheimnis geschützt sein. Das erlaubt aber keine pauschale Verweigerung: Die SCHUFA muss dir verständlich erklären, welche Arten von Daten eine Rolle spielen, und begründen, wenn sie Angaben zurückhält.
Mehr dazu, was in eine Auskunft gehört, erklärt unser Ratgeber „Die Auskunft ist unvollständig – was jetzt?“.
Fragen zur unvollständigen Auskunft
Muss die SCHUFA mir ihre Score-Formel verraten?
Die genaue Formel kann als Geschäftsgeheimnis geschützt sein. Verständliche Informationen dazu, welche Datenarten in deinen Score einfließen und welche Bedeutung sie haben, stehen dir nach Art. 15 Abs. 1 lit. h DSGVO aber in der Regel zu.
Die Datenkopie zeigt keine Empfänger. Ist das normal?
Nein. Die Datenkopie soll zeigen, welche Unternehmen in den letzten zwölf Monaten Auskünfte über dich erhalten haben. Fehlt diese Angabe, obwohl du Verträge abgeschlossen oder Kredite angefragt hast, lohnt es sich nachzufragen.
Wie lange hat die SCHUFA Zeit, fehlende Angaben nachzureichen?
Die Auskunftspflicht ist erst erfüllt, wenn die Auskunft vollständig ist. Setze für die Nachforderung eine kurze Frist von 10 bis 14 Tagen und verweise auf deine ursprüngliche Anfrage.
Ein Eintrag ist nicht unvollständig, sondern falsch. Was nun?
Dann geht es nicht um die Auskunft, sondern um die Berichtigung. Du kannst verlangen, dass falsche Daten korrigiert werden – sowohl bei der SCHUFA als auch bei dem Unternehmen, das sie gemeldet hat.
Wo kann ich mich über die SCHUFA beschweren?
Zuständig ist Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI). Du kannst dich aber auch an die Datenschutzaufsicht deines Bundeslandes wenden. Die Beschwerde ist kostenlos.
Die Nachforderung bleibt unbeantwortet?
Dann kannst du dich bei der Aufsichtsbehörde beschweren oder dein Anliegen anwaltlich prüfen lassen.