Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO

Welche Daten speichert ein Unternehmen über dich?

Du hast das Recht, es zu erfahren – bei jedem Unternehmen, ohne Begründung und kostenlos. Mit unserer Vorlage stellst du den Antrag in wenigen Minuten.

Das steht dir zu

  • Eine Kopie deiner gespeicherten Daten
  • Wofür sie genutzt werden und wie lange
  • Woher sie stammen und wer sie bekommen hat
  • Eine Antwort spätestens nach einem Monat
So gehst du vor

Drei Schritte zu deiner Auskunft.

  1. Anschrift finden

    In der Datenschutzerklärung des Unternehmens steht, an wen du dich wenden kannst – oft eine eigene E-Mail-Adresse für Datenschutz.

  2. Antrag erstellen

    Fülle unsere Vorlage aus. Sie enthält alle Angaben, die dir nach Art. 15 DSGVO zustehen.

  3. Senden und Datum notieren

    Schicke den Antrag per E-Mail oder Einschreiben und notiere das Datum. Ab Eingang läuft die Monatsfrist.

Vorlage

Dein Auskunftsantrag.

Trage das Unternehmen und deine Daten ein. Der Antrag ist sofort fertig.

Auskunftsantrag nach Art. 15 DSGVO

Pflichtfelder sind mit markiert. Das Schreiben rechts aktualisiert sich beim Tippen.

Die Anschrift findest du meist in der Datenschutzerklärung des Unternehmens.
Hilft dem Unternehmen, dich eindeutig zuzuordnen. Die SCHUFA benötigt es.
Optional. Erleichtert die Zuordnung, wenn du umgezogen bist.
Optional, falls vorhanden.
Optional. Nur nötig, wenn du die Antwort per E-Mail möchtest.

Deine Angaben bleiben in deinem Browser. Wir speichern und übertragen nichts davon.

Was eine vollständige Auskunft enthält

Eine Antwort wie „Wir speichern Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse“ reicht in der Regel nicht. Nach Art. 15 DSGVO gehören in die Auskunft:

  1. Eine Kopie deiner Daten, nicht nur eine Aufzählung von Kategorien.
  2. Die Zwecke, für die deine Daten verarbeitet werden.
  3. Die Kategorien der Daten, etwa Vertragsdaten oder Zahlungsdaten.
  4. Die Empfänger, an die Daten gegangen sind oder gehen werden.
  5. Die Speicherdauer oder die Kriterien dafür.
  6. Deine Rechte auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Widerspruch sowie dein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde.
  7. Die Herkunft der Daten, wenn sie nicht von dir stammen.
  8. Automatisierte Entscheidungen einschließlich Profiling, zum Beispiel Scores, mit aussagekräftigen Informationen zur Logik.
  9. Garantien bei Übermittlung in Länder außerhalb der EU.

Fehlt etwas davon, kannst du gezielt nachfordern. Unsere Erinnerung hat dafür die Option „unvollständige Auskunft“.

Häufige Fragen

Fragen zur Datenauskunft

Von welchen Unternehmen kann ich Auskunft verlangen?

Von jedem Unternehmen, jeder Behörde und jedem Verein, der deine personenbezogenen Daten verarbeitet – etwa Online-Shops, Banken, Versicherungen, Mobilfunkanbieter, Vermieter, Arbeitgeber oder Auskunfteien.

Muss ich begründen, warum ich Auskunft möchte?

Nein. Das Auskunftsrecht besteht ohne Begründung. Du musst nur so viele Angaben machen, dass das Unternehmen dich eindeutig zuordnen kann.

Was kostet eine Datenauskunft?

Die erste Kopie deiner Daten ist kostenlos. Für weitere Kopien darf ein Unternehmen ein angemessenes Entgelt verlangen. Bei offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anfragen darf es ein Entgelt fordern oder die Anfrage ablehnen – das muss es aber begründen.

Darf ein Unternehmen eine Ausweiskopie verlangen?

Nur wenn es begründete Zweifel an deiner Identität hat und die Kopie dafür wirklich nötig ist. Wenn du eine Kopie schickst, schwärze alles, was zur Identifizierung nicht gebraucht wird, zum Beispiel Zugangsnummer und Foto.

Per E-Mail oder per Brief?

Beides ist möglich. Eine E-Mail an die in der Datenschutzerklärung genannte Adresse ist schnell. Ein Brief per Einschreiben hat den Vorteil, dass du den Eingang belegen kannst.

Was mache ich, wenn keine Antwort kommt?

Nach einem Monat ab Eingang ist die Antwort fällig. Kommt nichts, kannst du mit unserer Vorlage erinnern, dich bei der Datenschutzaufsicht beschweren oder dein Anliegen anwaltlich prüfen lassen.

Du wartest schon auf eine Antwort?

Berechne die Frist für deine Anfrage und sieh, was du tun kannst, wenn sie abgelaufen ist.