Keine Antwort auf deine Datenauskunft?
Du hast einen Online-Shop, deine Bank, deinen Mobilfunkanbieter oder ein anderes Unternehmen um Auskunft gebeten – und nichts passiert? Schildere den bisherigen Ablauf. Wir zeigen dir den nächsten Schritt.
Das gilt für jedes Unternehmen
- Antwort spätestens einen Monat nach Eingang
- Verlängerung nur mit Begründung im ersten Monat
- Auch eine Ablehnung muss begründet werden
- Beschwerde bei der Aufsicht ist kostenlos
Schildere deinen bisherigen Ablauf.
Wann hast du angefragt, auf welchem Weg, und was kam zurück? Daraus ergibt sich der passende nächste Schritt.
Wenn ein Unternehmen schweigt.
Frist prüfen
Berechne, ob die Monatsfrist wirklich abgelaufen ist. Ohne Nachweis über den Eingang rechnen wir mit der üblichen Postlaufzeit.
Erinnern
Ein kurzes Schreiben mit Nachfrist von 10 bis 14 Tagen. Schicke es an die Datenschutz-Adresse aus der Datenschutzerklärung.
Beschwerde oder Anwalt
Bleibt es still, kannst du dich bei der Aufsichtsbehörde beschweren oder dein Anliegen anwaltlich prüfen lassen.
Tipp: Anfrage belegen
Wie du deine Anfrage so dokumentierst, dass du den Eingang später nachweisen kannst, erklärt unser Ratgeber „Wie dokumentiere ich meine Auskunftsanfrage?“.
Wenn die Antwort ausbleibt
Wie lange darf ein Unternehmen für die Auskunft brauchen?
Einen Monat ab Eingang deiner Anfrage. In Ausnahmefällen darf es um bis zu zwei Monate verlängern, muss dich darüber aber innerhalb des ersten Monats mit Begründung informieren.
Das Unternehmen sagt, es habe meine Anfrage nie erhalten.
Dann hilft ein Nachweis: Sendebestätigung, Einschreiben, Eingangsbestätigung. Schicke die Anfrage im Zweifel erneut – mit Verweis auf die erste – und notiere dir das neue Datum.
Bei welcher Aufsichtsbehörde kann ich mich beschweren?
Du kannst dich bei der Datenschutzaufsicht deines Bundeslandes beschweren oder bei der Behörde, die für das Unternehmen zuständig ist. Die Beschwerde ist kostenlos und wird bei Bedarf weitergeleitet.
Bekomme ich Schadensersatz, weil das Unternehmen nicht antwortet?
Allein die verspätete Antwort führt nicht automatisch zu Schadensersatz. Es braucht einen tatsächlichen Schaden, den du darlegen kannst. Ob das in deinem Fall so ist, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen.
Muss ich vor einer Beschwerde erinnern?
Rechtlich nicht. Eine Erinnerung mit kurzer Frist ist aber oft der schnellste Weg zur Antwort und zeigt, dass du dich bemüht hast.
Es geht um die SCHUFA?
Für die SCHUFA haben wir eine eigene Seite mit zuständiger Aufsichtsbehörde, typischen Bearbeitungszeiten und nächsten Schritten.