Recht auf Berichtigung · Art. 16 DSGVO

Falsche Daten über dich gespeichert?

Ein falscher Eintrag kann Folgen haben – etwa bei einem Kreditantrag oder der Wohnungssuche. Du kannst verlangen, dass er korrigiert wird. So gehst du vor.

Typische Fehler

  • Veraltete oder falsche Anschrift
  • Bezahlte Forderung nicht als erledigt vermerkt
  • Gekündigter Vertrag noch als aktiv geführt
  • Eintrag gehört zu einer anderen Person
So gehst du vor

Vom Fehler zur Korrektur.

  1. Fehler finden

    Grundlage ist eine aktuelle Auskunft. Für die SCHUFA ist das die kostenlose Datenkopie.

  2. Belege sammeln

    Halte fest, was genau falsch ist und was richtig wäre. Lege Nachweise in Kopie bei.

  3. Berichtigung verlangen

    Schreibe an das Unternehmen, das die Daten speichert – bei Auskunfteien auch an den Meldenden.

  4. Ergebnis prüfen

    Lass dir die Korrektur bestätigen. Bei Zweifeln verlangst du später erneut Auskunft.

Vorlage

Dein Antrag auf Berichtigung.

Beschreibe den falschen Eintrag und die richtige Angabe. Die Vorlage ergänzt die Mitteilungspflicht an Empfänger und – wenn du willst – die Einschränkung während der Prüfung.

Antrag auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

Pflichtfelder sind mit markiert. Das Schreiben rechts aktualisiert sich beim Tippen.

Die Anschrift findest du meist in der Datenschutzerklärung des Unternehmens.
Optional.
Optional. Nur nötig, wenn du die Antwort per E-Mail möchtest.

Deine Angaben bleiben in deinem Browser. Wir speichern und übertragen nichts davon.

Was dir zusteht

Berichtigung (Art. 16 DSGVO): Unrichtige Daten müssen unverzüglich korrigiert werden. Unvollständige Daten kannst du vervollständigen lassen, auch durch eine ergänzende Erklärung – etwa den Hinweis, dass eine Forderung bestritten ist.

Einschränkung (Art. 18 DSGVO): Solange das Unternehmen prüft, ob deine Angaben stimmen, kannst du verlangen, dass es die bestrittenen Daten nur eingeschränkt nutzt.

Mitteilung an Empfänger (Art. 19 DSGVO): Wurden die falschen Daten weitergegeben, muss das Unternehmen die Empfänger grundsätzlich über die Berichtigung informieren und dir auf Wunsch sagen, wer das war.

Besonderheit bei der SCHUFA

Die SCHUFA speichert Daten, die ihr Vertragspartner melden. Ist ein Eintrag falsch, liegt der Fehler oft beim meldenden Unternehmen. Schreibe deshalb an beide: an die SCHUFA und an das Unternehmen, das in der Datenkopie als Quelle genannt ist.

Nicht jeder unangenehme Eintrag ist falsch. Ist eine Forderung berechtigt und richtig gemeldet, hilft eine Berichtigung nicht. Wann stattdessen eine Löschung in Betracht kommt, erklärt unser Ratgeber „Berichtigung oder Löschung“.

Häufige Fragen

Fragen zur Berichtigung

An wen schreibe ich bei einem falschen SCHUFA-Eintrag?

An die SCHUFA und in der Regel auch an das Unternehmen, das den Eintrag gemeldet hat. Wer das ist, steht in deiner Datenkopie. So kann der Fehler an der Quelle korrigiert werden.

Welche Nachweise sollte ich beilegen?

Alles, was die richtige Angabe belegt: eine Zahlungsbestätigung, ein Kündigungsschreiben, eine Meldebescheinigung. Schicke Kopien, keine Originale, und schwärze, was nicht gebraucht wird.

Darf der falsche Eintrag während der Prüfung weiter genutzt werden?

Bestreitest du die Richtigkeit, kannst du verlangen, dass die Verarbeitung für die Dauer der Prüfung eingeschränkt wird (Art. 18 DSGVO). Die Vorlage enthält diese Option.

Was, wenn das Unternehmen die Berichtigung ablehnt?

Es muss die Ablehnung begründen. Hältst du sie für falsch, kannst du dich bei der Datenschutzaufsicht beschweren oder dein Anliegen anwaltlich prüfen lassen.

Wird mein Score nach einer Berichtigung besser?

Das lässt sich nicht vorhersagen und wir versprechen es nicht. Eine Berichtigung sorgt dafür, dass über dich richtige Daten gespeichert sind – was daraus folgt, hängt von vielen Faktoren ab.

Du weißt nicht genau, was du brauchst?

Beantworte ein paar kurze Fragen zu deinem Anliegen. Du bekommst den passenden nächsten Schritt – eine Vorlage, eine Erklärung oder den Weg zur anwaltlichen Prüfung.