Schadensersatz bei Datenschutzverstößen prüfen
Deine Daten wurden bei einem Hackerangriff erbeutet, ohne Erlaubnis weitergegeben oder falsch gemeldet – mit Folgen für dich? Dann kann Schadensersatz infrage kommen. Ob das so ist, hängt vom tatsächlichen Vorfall ab.
Drei Voraussetzungen
- Ein Verstoß gegen die DSGVO
- Ein Schaden – materiell oder immateriell
- Der Schaden ist durch den Verstoß entstanden
Wann Schadensersatz infrage kommt
Nach Art. 82 DSGVO kann jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO ein Schaden entstanden ist, Ersatz verlangen. Das gilt für materielle Schäden – etwa Kosten, die dir durch einen Identitätsmissbrauch entstanden sind – und für immaterielle Schäden, also Beeinträchtigungen, die sich nicht in Geld messen lassen.
Der Europäische Gerichtshof hat 2023 zwei Punkte klargestellt: Ein Verstoß allein begründet noch keinen Anspruch, es braucht einen Schaden (Urteil vom 4. Mai 2023, C-300/21). Dieser Schaden muss aber keine bestimmte Erheblichkeitsschwelle überschreiten.
Typische Vorfälle
- Datenleck: Deine Daten wurden bei einem Angriff auf ein Unternehmen erbeutet und du erhältst seitdem betrügerische Nachrichten.
- Unerlaubte Weitergabe: Ein Unternehmen hat deine Daten ohne Rechtsgrundlage an Dritte gegeben.
- Falsche Meldung: Eine unberechtigte Negativmeldung an eine Auskunftei hat dazu geführt, dass du einen Vertrag nicht bekommen hast.
- Ignorierte Rechte: Ein Unternehmen verweigert dauerhaft Auskunft oder Löschung – hier kommt es besonders darauf an, welche Folgen das für dich hatte.
Was du jetzt tun solltest
- Sammle, was du hast: Benachrichtigung des Unternehmens, E-Mails, Briefe, Screenshots, Daten und Uhrzeiten.
- Schreibe die Folgen auf: Was ist passiert, seit du von dem Vorfall weißt? Betrugsversuche, abgelehnte Verträge, Kosten, Zeitaufwand, Sorgen.
- Verlange Auskunft: Mit einem Auskunftsantrag erfährst du, welche Daten betroffen sind und an wen sie gingen.
- Lass den Vorfall einordnen: Ob sich ein Anspruch lohnt, hängt von den Umständen ab – und von den Kosten, die eine Durchsetzung verursachen kann.
Ehrliche Einschätzung
Nicht jeder Datenschutzverstoß führt zu Geld, und bei geringen Folgen sind die zugesprochenen Beträge oft niedrig. Wir sagen dir offen, wenn sich eine Durchsetzung für dich voraussichtlich nicht lohnt.
Was ist passiert?
Beschreibe kurz den Vorfall. Wir schätzen ein, ob ein Anspruch infrage kommt, und nennen dir die Kosten, bevor du dich entscheidest.
Fragen zum Schadensersatz
Bekomme ich bei jedem Datenschutzverstoß Schadensersatz?
Nein. Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass ein Verstoß allein nicht genügt. Es muss ein Schaden entstanden sein, den du darlegen kannst. Eine Mindestschwelle für die Schwere des Schadens gibt es aber nicht.
Zählt auch Angst oder Ärger als Schaden?
Auch immaterielle Schäden können ersetzt werden, etwa die begründete Befürchtung, dass deine Daten nach einem Datenleck missbraucht werden. Du musst aber konkret schildern, wie sich der Vorfall auf dich ausgewirkt hat.
Wie viel Schadensersatz ist realistisch?
Das hängt stark vom Einzelfall ab. Bei einem bloßen Kontrollverlust ohne weitere Folgen sprechen Gerichte oft eher geringe Beträge zu. Wir nennen keine Beträge, bevor wir deinen Fall kennen.
Welche Kosten und Risiken hat eine Klage?
Eine Klage kann Gerichts- und Anwaltskosten verursachen, die du im Fall einer Niederlage tragen musst. Deshalb prüfen wir zuerst, ob ein Anspruch in Betracht kommt, und nennen dir die Kosten, bevor du dich entscheidest.
Wie lange kann ich Ansprüche geltend machen?
In Deutschland gilt für solche Ansprüche nach überwiegender Auffassung die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Sie beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem du von Schaden und Schädiger erfahren hast.
Erst einmal Klarheit über deine Daten?
Verlange Auskunft, welche Daten ein Unternehmen über dich hat und an wen sie gingen – kostenlos mit unserer Vorlage.