Vorlage: Antrag auf Löschung
Wenn ein Unternehmen deine Daten nicht mehr braucht, du deine Einwilligung widerrufst oder sie unrechtmäßig verarbeitet werden, kannst du die Löschung verlangen.
Wann du sie brauchst
- Du bist kein Kunde mehr und das Unternehmen braucht deine Daten nicht mehr.
- Du hast in die Verarbeitung eingewilligt und möchtest das widerrufen.
- Deine Daten werden ohne Rechtsgrundlage verarbeitet.
Deine Angaben bleiben in deinem Browser. Wir speichern und übertragen nichts davon.
Tipps zum Versand
- Unternehmen dürfen manche Daten trotzdem aufbewahren, etwa Rechnungen wegen steuerlicher Pflichten. Die Vorlage fragt dann nach, welche Daten das sind.
- Richtige Einträge bei Auskunfteien wie der SCHUFA werden meist erst nach festgelegten Prüffristen gelöscht.
- Frage im selben Schreiben nach einer Bestätigung der Löschung.
Häufige Fragen
Muss ein Unternehmen immer löschen?
Nein. Die Löschung setzt einen Löschgrund voraus, und es gibt Ausnahmen, etwa gesetzliche Aufbewahrungspflichten. Das Unternehmen muss dir dann aber erklären, warum es nicht löscht.
Kann ich einen SCHUFA-Eintrag löschen lassen?
Falsche oder unzulässig gespeicherte Einträge ja. Richtige Einträge bleiben für bestimmte Fristen gespeichert. Wir versprechen keine Löschung richtiger Einträge.
Wie erfahre ich, ob gelöscht wurde?
Bitte um eine schriftliche Bestätigung. Bei Zweifeln kannst du später erneut Auskunft verlangen.
Weitere Vorlagen
Auskunft, Erinnerung, Berichtigung, Löschung und Werbewiderspruch – alle kostenlos und direkt im Browser.