Kostenlose Vorlage · Art. 12 Abs. 3 DSGVO
Vorlage: Erinnerung an eine offene Auskunft
Du hast Auskunft verlangt und die Frist ist abgelaufen – oder die Antwort ist unvollständig? Erinnere das Unternehmen freundlich, aber bestimmt.
Wann du sie brauchst
- Seit Eingang deiner Anfrage ist mehr als ein Monat vergangen und du hast keine Auskunft erhalten.
- Du hast nur eine Eingangsbestätigung bekommen, aber keine Auskunft.
- Die Auskunft ist unvollständig, zum Beispiel fehlt die Kopie deiner Daten.
Deine Angaben bleiben in deinem Browser. Wir speichern und übertragen nichts davon.
Tipps zum Versand
- Prüfe vorher mit dem Fristrechner, ob die Frist wirklich abgelaufen ist.
- Eine Nachfrist von 10 bis 14 Tagen ist üblich.
- Bleibt auch die Erinnerung unbeantwortet, kannst du dich bei der Aufsichtsbehörde beschweren oder dein Anliegen anwaltlich prüfen lassen.
Häufige Fragen
Wann sollte ich erinnern?
Wenn die Monatsfrist ab Eingang abgelaufen ist und du keine Mitteilung über eine Verlängerung erhalten hast. Der Fristrechner hilft dir dabei.
Muss ich überhaupt erinnern?
Rechtlich nicht. Eine Erinnerung ist aber oft der schnellste Weg zur Auskunft und zeigt später, dass du dich bemüht hast.
Was, wenn auch die Nachfrist verstreicht?
Dann kannst du dich bei der zuständigen Datenschutzaufsicht beschweren oder eine anwaltliche Prüfung anfragen.
Weitere Vorlagen
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