Wer bei der SCHUFA nach den eigenen Daten fragt, stößt schnell auf mehrere Angebote mit ähnlichen Namen: Datenkopie, Bonitätsauskunft, digitaler Einblick. Nur eines davon ist ein kostenpflichtiges Produkt, und das brauchst du für die Kontrolle deiner Daten nicht. Dieser Artikel ordnet die drei Varianten ein und zeigt, welche in welcher Lage passt.

Drei Wege zu deinen SCHUFA-Daten im Überblick

Die SCHUFA Holding AG mit Sitz in Wiesbaden ist eine private Auskunftei. Sie sammelt Informationen über Verträge und Zahlungsverhalten, die ihr Vertragspartner wie Banken, Mobilfunkanbieter oder Versandhändler melden, und ergänzt sie um Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen. Daraus berechnet sie Wahrscheinlichkeitswerte, sogenannte Scores, und gibt sie an Unternehmen weiter, die ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Um selbst zu sehen, was dort über dich steht, gibt es im Wesentlichen drei Wege:

DatenkopieBonitätsauskunftDigitaler Einblick
GrundlageArt. 15 DSGVOfreiwilliges ProduktAngebot der SCHUFA
Kostenkostenloskostenpflichtigkostenlos
Gedacht fürdich selbstVorlage bei Drittendich selbst
Umfangvollständigverkürztnach Angebot der SCHUFA
FormPost (in der Regel)je nach Produktonline im SCHUFA-Konto

Die Tabelle vereinfacht bewusst. Wichtig ist vor allem die mittlere Spalte: Die Bonitätsauskunft ist kein Recht, das dir das Gesetz gibt, sondern eine Dienstleistung, die du kaufen kannst, aber nicht musst.

Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO

Die Datenkopie ist die Auskunft, die dir die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) garantiert. Nach Art. 15 DSGVO musst du erfahren, ob ein Unternehmen Daten über dich verarbeitet und, wenn ja, welche. Nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO ist die erste Kopie unentgeltlich. Die SCHUFA nennt dieses Dokument selbst „Datenkopie“.

Was die Datenkopie enthält

Laut SCHUFA umfasst die Datenkopie die gespeicherten Daten zu deiner Person, deren Herkunft, die Empfänger der letzten zwölf Monate und die Wahrscheinlichkeitswerte, die in den letzten zwölf Monaten an Unternehmen übermittelt wurden. Du siehst also zum Beispiel, welche Konten, Kredite oder Mobilfunkverträge gemeldet sind, wer in letzter Zeit bei der SCHUFA angefragt hat und welcher Score dabei herauskam.

Darüber hinaus verlangt Art. 15 DSGVO weitere Angaben: die Zwecke der Verarbeitung, die Speicherdauer oder die Kriterien dafür, deine Rechte auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Widerspruch, dein Beschwerderecht und bei automatisierten Entscheidungen einschließlich Profiling aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik (Art. 15 Abs. 1 lit. h DSGVO). Was genau davon in eine vollständige Auskunft gehört, erklärt der Artikel Welche Angaben in eine Datenauskunft gehören.

Was „Kopie“ bedeutet

Der Europäische Gerichtshof hat den Begriff der Kopie geschärft. Nach dem Urteil vom 4. Mai 2023 (C-487/21, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF) ist damit eine originalgetreue und verständliche Reproduktion deiner Daten gemeint. Eine bloße Zusammenfassung genügt nicht. Auszüge aus Dokumenten oder ganze Dokumente sind dann mitzuliefern, wenn du nur so die Daten verstehen und deine Rechte ausüben kannst.

Was die Datenkopie nicht ist

Die Datenkopie ist für dich bestimmt, nicht für Vermieter oder andere Dritte. Sie ist nicht darauf ausgelegt, einen guten Eindruck zu machen, sondern darauf, vollständig zu sein. Deshalb enthält sie oft mehr, als ein Dritter wissen muss, etwa sämtliche Verträge und alle Anfragen von Unternehmen.

Die Bonitätsauskunft: ein Produkt für Dritte

Die Bonitätsauskunft ist ein kostenpflichtiges Angebot der SCHUFA. Sie ist dafür gedacht, dass du sie jemand anderem vorlegst, typischerweise einem Vermieter bei der Wohnungssuche. Sie enthält in der Regel eine verkürzte Darstellung, die für diesen Zweck zugeschnitten ist, und nicht alle Einzelheiten der Datenkopie. Welche Angaben sie genau zeigt, legt die SCHUFA als Anbieterin fest.

Entscheidend ist die Abgrenzung: Für deine Rechte aus der DSGVO brauchst du die Bonitätsauskunft nicht. Wenn du prüfen willst, ob deine Daten stimmen, ob ein alter Eintrag noch gespeichert ist oder wer nach dir gefragt hat, ist die kostenlose Datenkopie das richtige Dokument. Die Bonitätsauskunft ist eher ein Nachweis zum Herzeigen als ein Werkzeug zur Kontrolle.

Ein Beispiel: Jonas möchte wissen, warum sein Handyvertrag abgelehnt wurde. Er kauft eine Bonitätsauskunft, weil sie im Suchergebnis weit oben stand. Darin findet er aber nicht die Einzelheiten, die er sucht, etwa welche Unternehmen zuletzt angefragt haben und woher die Einträge stammen. Die kostenlose Datenkopie hätte ihm genau das gezeigt.

Der digitale Dateneinblick über ein SCHUFA-Konto

Als dritte Möglichkeit bietet die SCHUFA einen kostenlosen digitalen Einblick in deine Daten. Dafür legst du ein SCHUFA-Konto an und identifizierst dich. Danach kannst du deine gespeicherten Daten online ansehen, ohne auf Post zu warten.

Der digitale Einblick ist praktisch, wenn du öfter nachsehen möchtest oder schnell einen Überblick brauchst. Welche Funktionen und Angaben dort zur Verfügung stehen, bestimmt die SCHUFA; das kann sich mit der Zeit ändern. Achte darauf, dass du wirklich den kostenlosen Einblick auswählst und nicht versehentlich ein kostenpflichtiges Produkt, wenn du nur deine Daten sehen willst. Wenn du ein Dokument für deine Unterlagen oder für einen möglichen Streit brauchst, ist die schriftliche Datenkopie in der Regel die bessere Wahl, weil sie einen festen Stand dokumentiert.

Welche Variante passt zu deiner Situation?

Welche Auskunft sinnvoll ist, hängt davon ab, was du vorhast. Die folgenden Situationen sind die häufigsten.

Du willst einfach wissen, was über dich gespeichert ist

Dann ist die Datenkopie das Mittel der Wahl. Sie ist kostenlos, vollständig und bildet einen belastbaren Stand ab. Wenn du ohnehin regelmäßig hineinschauen möchtest, kann der digitale Einblick eine sinnvolle Ergänzung sein. Die Bonitätsauskunft brauchst du hier nicht.

Du bewirbst dich um eine Wohnung

Viele Vermieter möchten einen Nachweis über deine Zahlungsfähigkeit sehen. Hier hast du die Wahl. Die Bonitätsauskunft ist für diesen Zweck gemacht und zeigt weniger Details. Die kostenlose Datenkopie kannst du ebenfalls anfordern; der EuGH hat mit Urteil vom 26. Oktober 2023 (C-307/22, FT gegen DW) klargestellt, dass die erste Kopie auch dann unentgeltlich ist, wenn du sie aus anderen Gründen als dem Datenschutz haben willst. Dein Motiv spielt also keine Rolle.

Ob ein Vermieter die Datenkopie als Nachweis akzeptiert, entscheidet er selbst. Überlege dir vor der Weitergabe, ob du ihm wirklich alle Verträge, Anfragen und Scores zeigen willst. Und plane Zeit ein: Die Datenkopie kommt per Post, laut SCHUFA in der Regel nach etwa sieben Tagen.

Nicht zu verwechseln ist das alles mit der Mieterselbstauskunft. Das ist ein Fragebogen des Vermieters, in dem du selbst Angaben etwa zu Einkommen und Beruf machst. Mit der SCHUFA hat er nichts zu tun.

Du planst einen Kredit oder einen größeren Vertrag

Banken fragen in der Regel selbst bei der SCHUFA an, wenn du einen Kredit beantragst. Eine Bonitätsauskunft musst du dort normalerweise nicht vorlegen. Sinnvoll ist es aber, vorher die Datenkopie anzufordern und zu prüfen, ob alles stimmt. Ein falsch gemeldeter Vertrag oder eine längst erledigte Forderung, die noch als offen geführt wird, fällt dir so auf, bevor die Bank sie sieht.

Ein Beispiel: Anna möchte in einigen Monaten ein Auto finanzieren. Sie fordert vorab ihre Datenkopie an und entdeckt einen Kreditkartenvertrag, den sie nie abgeschlossen hat. Weil sie Zeit hat, kann sie die Berichtigung in Ruhe verlangen, statt unter Druck zu stehen.

Du hast eine Ablehnung bekommen

Wurde dir ein Kredit, ein Mietvertrag oder ein Handyvertrag verweigert, hilft die Datenkopie bei der Ursachensuche. Du siehst, welches Unternehmen angefragt hat, welcher Score übermittelt wurde und welche Einträge dahinterstehen. Die Bonitätsauskunft zeigt dir diese Details in der Regel nicht.

Nach dem Urteil des EuGH vom 7. Dezember 2023 (C-634/21, SCHUFA Holding) kann schon die Erstellung eines Scores eine automatisierte Entscheidung im Sinne von Art. 22 DSGVO sein, wenn ein Unternehmen diesen Wert maßgeblich für seine Vertragsentscheidung heranzieht. Das stärkt deinen Anspruch auf aussagekräftige Informationen über die Logik der Bewertung. Du kannst dich zusätzlich an das Unternehmen wenden, das dich abgelehnt hat, und auch dort Auskunft nach Art. 15 DSGVO verlangen.

Häufige Missverständnisse

Rund um die SCHUFA-Auskunft halten sich einige Irrtümer, die dich Geld oder Zeit kosten können.

„Die SCHUFA-Auskunft kostet Geld.“ Für die Auskunft über deine eigenen Daten stimmt das nicht. Die erste Kopie ist nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO kostenlos. Wer bei einer Suche zuerst auf kostenpflichtige Angebote stößt, landet leicht bei einem Produkt, das er gar nicht braucht. Für weitere Kopien darf ein angemessenes Entgelt verlangt werden, und bei offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen, vor allem bei häufiger Wiederholung, kann der Verantwortliche nach Art. 12 Abs. 5 DSGVO ein Entgelt verlangen oder ablehnen. Das muss er aber begründen und belegen.

„Selbstauskunft heißt immer dasselbe.“ Umgangssprachlich wird „SCHUFA-Selbstauskunft“ für alles Mögliche benutzt: mal für die kostenlose Datenkopie, mal für die kostenpflichtige Bonitätsauskunft. Hinzu kommt die Mieterselbstauskunft, die ein ganz anderes Dokument ist. Achte deshalb auf den Inhalt, nicht auf das Etikett. Der rechtlich eindeutige Begriff ist die Auskunft beziehungsweise Kopie nach Art. 15 DSGVO.

„Wer nachfragt, verschlechtert seinen Score.“ Deine eigene Anfrage nach der Datenkopie wirkt sich nicht auf deinen Score aus. Du kannst deine Daten also prüfen, ohne Nachteile befürchten zu müssen.

„Mit der Bonitätsauskunft kann ich Einträge korrigieren.“ Die Bonitätsauskunft ist nur ein Dokument. Berichtigung, Löschung oder Widerspruch sind eigene Rechte, die du gesondert geltend machst, unabhängig davon, welche Auskunft du vorher eingeholt hast.

„Die SCHUFA löscht nach Belieben.“ Wie lange Einträge gespeichert bleiben, richtet sich nach Prüf- und Löschfristen, die in Verhaltensregeln der Wirtschaftsauskunfteien festgelegt und von der hessischen Datenschutzaufsicht genehmigt sind. Die Fristen hängen von der Art des Eintrags ab. Richtige Einträge verschwinden also nicht, weil man darum bittet.

So forderst du die Datenkopie Schritt für Schritt an

Die Datenkopie anzufordern ist unkompliziert. So gehst du vor:

  1. Weg wählen. Du kannst die Datenkopie online auf der Seite der SCHUFA zur Datenkopie beantragen oder schriftlich per Post an: SCHUFA Holding AG, Privatkunden ServiceCenter, Postfach 10 34 41, 50474 Köln. Ein formloser Antrag genügt; einen fertigen Text erstellst du mit dem Werkzeug SCHUFA-Datenkopie anfordern.
  2. Angaben zur Identifizierung machen. Nenne vollständigen Namen, Geburtsdatum und aktuelle Anschrift. Bist du in letzter Zeit umgezogen, gib auch frühere Anschriften an, damit die SCHUFA dich eindeutig zuordnen kann.
  3. Mit Rückfragen zur Identität rechnen. Hat die SCHUFA begründete Zweifel, wer du bist, darf sie nach Art. 12 Abs. 6 DSGVO zusätzliche Informationen verlangen. Was dabei angemessen ist und wie du eine Ausweiskopie datensparsam gestaltest, erklärt der Artikel zur Rückfrage zur Identität.
  4. Absenden und festhalten. Notiere das Datum, an dem dein Antrag eingegangen ist, und bewahre eine Kopie auf. Bei Online-Anträgen hilft ein Screenshot der Bestätigung. Tipps dazu findest du im Artikel Auskunftsanfrage belegbar dokumentieren.
  5. Frist im Blick behalten. Nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO muss die SCHUFA unverzüglich antworten, spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang. Bei Komplexität kann sie um zwei weitere Monate verlängern, muss dich darüber aber innerhalb des ersten Monats mit Gründen informieren. Den genauen Stichtag ermittelst du mit dem Fristrechner.

Wenn du den Antrag elektronisch stellst, soll die Auskunft nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO grundsätzlich ebenfalls elektronisch in einem gängigen Format kommen, sofern du nichts anderes wünschst. In der Praxis verschickt die SCHUFA die Datenkopie in der Regel per Post.

Was du nach Erhalt der Datenkopie tun solltest

Nimm dir für die Durchsicht etwas Zeit und gehe die Datenkopie in Ruhe durch. Diese Punkte lohnen einen genauen Blick:

  • Persönliche Daten: Stimmen Name, Geburtsdatum und Anschriften?
  • Verträge und Konten: Kennst du alle aufgeführten Verträge? Sind beendete Verträge als beendet vermerkt?
  • Negative Einträge: Sind Forderungen, die du bezahlt hast, als erledigt gekennzeichnet?
  • Empfänger: Wer hat in den letzten zwölf Monaten Daten über dich bekommen, und passt das zu deinen Anfragen?
  • Scores: Welche Werte wurden übermittelt, und wird erklärt, wie sie zustande kommen?

Fehlen Angaben, die dir nach Art. 15 DSGVO zustehen, kannst du sie nachfordern. Der Vollständigkeits-Check hilft dir, Punkt für Punkt abzuhaken, was geliefert wurde und was nicht.

Ist ein Eintrag falsch oder veraltet, kommt eine Berichtigung nach Art. 16 DSGVO oder eine Löschung nach Art. 17 DSGVO in Betracht. Welcher Weg im Einzelfall passt, erklärt der Artikel Berichtigung oder Löschung. Richtige Einträge lassen sich auf diesem Weg in der Regel nicht entfernen; es geht darum, dass die gespeicherten Daten stimmen und nicht länger als zulässig gespeichert werden.

Antwortet die SCHUFA nicht fristgerecht oder bleibt eine Nachforderung ohne Ergebnis, kannst du dich kostenlos bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren (Art. 77 DSGVO). Für die SCHUFA ist das der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Wenn du nicht weiterkommst, kannst du dein Anliegen prüfen lassen.

Fazit

Für die Kontrolle deiner eigenen Daten brauchst du in aller Regel nur die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO. Sie ist vollständig, kostet nichts und wirkt sich nicht auf deinen Score aus. Der digitale Einblick über ein SCHUFA-Konto ist eine bequeme Ergänzung, die Bonitätsauskunft ein kostenpflichtiges Produkt für den Fall, dass du Dritten einen verkürzten Nachweis vorlegen möchtest.

Wenn du deine Daten prüfen willst, fordere als nächsten Schritt die Datenkopie an und notiere dir das Eingangsdatum. So hast du eine verlässliche Grundlage, um Fehler zu erkennen und bei Bedarf Berichtigung oder Löschung zu verlangen.